Bürgerliche fordern Selbstbehalt für Sozialdienste

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Nach dem Volks-Nein von Mitte Mai zu Kürzungen in der Sozialhilfe sehen die Bürgerlichen im Kanton Bern weiterhin Reformbedarf.

    Notiz
    Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

    In einer überparteilichen Motion wollen Grossratsmitglieder aus SVP, FDP, BDP und GLP nun verstärkt bei den Sozialdiensten ansetzen. Diese sollen mit einem Selbstbehalt angehalten werden, ihre Klienten so rasch wie möglich wieder einzugliedern. Sozialdienste, dies nicht rasch genug tun, sollen einen Obolus entrichten, so die Idee.

    Die Kosten in der Sozialhilfe steigen seit Jahren an. Die Motionäre aus dem bürgerlichen Lager sehen laut Mitteilung vom Montag einen Grund dafür in den fehlenden Anreizen. Diese fehlten nicht nur für die Sozialhilfebeziehenden, sondern auch für die Sozialdienste.

    2011 unternahm der Kanton Bern einen Versuch mit einem Bonus-Malus-System. Ziel war es, die Sozialdienste der Gemeinden zu kosteneffizientem Handeln anzuhalten.

    In einem Gutachten kamen Experten vom Institut für Mathematische Statistik der Universität Bern und vom Seminar für Statistik der ETH Zürich zum Schluss, dass das Modell aufgrund vieler Unsicherheiten nicht wirklich verlässliche Aussagen über die Kosteneffizienz der Sozialdienste machen könne. 2015 legte der Kanton das System auf Eis.

    In ihrem Vorstoss fordern die Grossratsmitglieder einen Selbstbehalt von mindestens fünf bis maximal zwanzig Prozent der lastenausgleichsberechtigten Kosten der Sozialhilfe. Dies Möglichkeit eines Selbstbehalts wurde bereits vor Jahren diskutiert und zugunsten des Bonus-Malus-Systems abgelehnt.

    Am 19. Mai lehnten die Stimmberechtigten im Kanton Bern eine Revision des Sozialhilfegesetzes und einen Volksvorschlag ab. Die Gesetzesrevision hätte die Sozialleistungen unter die SKOS-Richtlinien senken wollen. Der Volksvorschlag wollte die Einhaltung der SKOS-Richtlinien sichern und dazu neu auch Ergänzungsleistungen für über 55-jährige Ausgesteuerte einführen.

    Nach dem doppelten Nein bleibt im Kanton Bern vorderhand alles beim Alten.

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