Berner Sicherheitsdirektor sieht sich durch neues Urteil bestätigt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

In der Kontroverse um Lehrlinge mit negativem Asylentscheid liegt ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Regierungsrat Philippe Müller (FDP) sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass der Spielraum des Kantons Bern gering sei.

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Sicherheitsdirektor Philippe Müller. - Keystone

Das teilte die Sicherheitsdirektion am Mittwoch mit. Sie beruft sich auf ein Urteil, das den Medien noch nicht vorliegt. Laut Kanton handelt es sich um das erste Urteil des Verwaltungsgerichts zu einer Bestimmung, die der Grosse Rat Ende 2019 in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen hatte.

Die Bestimmung soll ermöglichen, dass Lehrlinge mit negativem Asylentscheid ihre Lehre in der Schweiz abschliessen können, wenn das Bundesrecht dies zulässt. Die kantonale Migrationsbehörde soll beim Bund ein Härtefallgesuch oder einen Antrag auf Verlängerung der Ausreisefrist stellen.

Laut Mitteilung der Sicherheitsdirektion befasste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall einer rechtskräftig weggewiesenen Srilankerin. Die junge Frau hatte verlangt, dass sich der Kanton beim Bund für eine Verlängerung der Ausreisefrist bis zum Lehrabschluss Ende Juli 2022 einsetzt.

Die kantonale Migrationsbehörde und die Sicherheitsdirektion lehnten das Anliegen ab. Das Verwaltungsgericht habe diese Entscheide nun bestätigt, schreibt die Sicherheitsdirektion.

Regierungsrat Müller habe bereits in der parlamentarischen Beratung auf die «sehr eingeschränkten Möglichkeiten des Kantons» hingewiesen, schreibt die Sicherheitsdirektion. Der Kanton habe es nicht abschliessend in der Hand, ob rechtskräftig weggewiesene Asylsuchende ihre Lehre abschliessen können.

Das Ausländerrecht und das Asylrecht würden in den wesentlichen Fragen auf Bundesebene geregelt. Die Kantone seien zum Vollzug des Bundesrechts verpflichtet.

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