Transformationsprojekte machten Basler Kulturbetriebe zukunftsfit
Wie der Kanton Basel-Stadt mitteilt, wurden während der Pandemie 46 Transformationsprojekte von Kulturbetrieben unterstützt. Die Kosten trugen Bund und Kantone.

Kulturschaffende, die aus dem Ausland nicht einreisen durften, per Livestream an ein Festival zuschalten oder ein Konzert per Video übertragen: Die Kulturbetriebe mussten sich während der Corona-Pandemie digitaler aufstellen, um ihr Publikum nicht zu verlieren.
Damit sie sich betrieblich möglichst rasch an die unerwartete Situation anpassen konnten, ermöglichte die Covid-19-Kulturverordnung des Bundes – neben anderen Corona-Hilfen im Kulturbereich – auch Beiträge an Transformationsprojekte.
Sie unterstützen Kulturunternehmen darin, sich strukturell neu auszurichten und neue Publikumssegmente zu erschliessen.
«Die Massnahmen helfen den Betrieben sich auf die neue Situation einzustellen. So kann hoffentlich verhindert werden, dass das vielstimmige und dichte Kulturangebot in Basel längerfristigen Schaden erleidet», sagt Katrin Grögel, Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt.
Von Vereinen über Kinos bis zu kommerziellen Kulturanbietern
Die Bilanz zeigt, dass bei der Abteilung Kultur Basel-Stadt für die Jahre 2020 bis 2022 total 117 Gesuche für Transformationsprojekte in Kulturbetrieben eingingen.
Bewilligt wurden 46 Gesuche. Dies entspricht einer Zustimmungsrate von rund 39 Prozent.
Die gesprochenen Unterstützungsbeiträge variieren stark – von 6500 bis maximal 254’000 Franken.
Insgesamt wurden Beiträge von 3'477'800 Franken an Transformationsprojekte in Basel-Stadt gesprochen.
Finanzierung durch Bund und Kanton
Diese wurden je zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert. Am kantonalen Anteil beteiligte sich auch Basel-Landschaft mit 459'334 Franken.
Im Rahmen der Bundesmassnahme wurden viermal mehr Kulturbetriebe berücksichtigt als der Kreis jener Institutionen, die von der Abteilung Kultur mit Staatsbeiträgen unterstützt werden.
Gesuche für Transformationsformationsprojekte konnten, wie auch für Ausfallentschädigungen, sämtliche Kulturbetriebe – von Vereinen über Kinos bis zu kommerziellen Kulturanbietern – einreichen.