Die Regierung anerkenne die «berechtigten Anliegen» des Frauenstreiks, schreibt die Regierung. Aber wirklich streiken lassen möchte sie ihre Kantonsangestellten nicht.
ETH Zürich
Bevölkerung (Symbolbild) - Unsplash

Die Baselbieter Regierung bewilligt den weiblichen Kantonsangestellten die Teilnahme am Frauenstreik vom 14. Juni, sofern sie es in ihrer Freizeit tun. Dies schreibt sie in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine entsprechende Interpellation.

Die Regierung anerkenne die «berechtigten Anliegen» des Frauenstreiks, schreibt die Regierung. Aber wirklich streiken lassen möchte sie ihre Kantonsangestellten nicht. Die Mitarbeitenden würden nur unterstützt, wenn sie in ihrer Freizeit und in Absprache mit den Vorgesetzten am Streik teilnehmen.

Der Betrieb der Verwaltung und des Service Public sei am Streiktag aufrecht zu erhalten, heisst es in der Interpellationsantwort weiter. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz könne als «Mangel im Verhalten» bewertet werden.

Die baselstädtische Regierung hatte am 16. April eine vergleichbare Handhabung angekündigt. Im Stadtkanton wurden indes zum Frauenstreiktag die Mitarbeiterinnen der Kantonsverwaltung auf 11 Uhr im Rathaushof zu einer «gemeinsamen Pause» mit kurzen Ansprachen eingeladen.

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