Das Strafgericht Basel-Stadt entschied sich einen 59-jährigen Pädophilen nicht lebenslänglich zu verwahren. Die Verwahrung sei unfair.
Gericht Seefeld Mörder
Dem Schweizer Tobias K. und seinem Komplizen droht die lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Strafgericht Basel-Stadt sprach sich gegen die Verwahrung eines pädophilen Mannes aus.
  • Der 59-Jährige war zuvor wegen mehrerer sexuellen Handlungen an Kindern verurteilt worden.
  • Der Mann zeigt sich an seiner Therapie wegen seiner Neigung motiviert.

Ein wegen sexuellen Handlungen an Kindern verurteilter Mann wird nicht lebenslänglich verwahrt. Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag der Vollzugsbehörde Basel-Stadt abgelehnt.

Das Gericht sprach sich stattdessen für eine Neuanordnung der stationär psychiatrischen Behandlung mit «kleineren Lockerungsschritten» aus. Der inzwischen 59-jährige Mann war 2007 vom Strafgericht Basel-Stadt der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfach versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornographie zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren schuldig gesprochen worden.

Therapie sei nicht zielführend

Die Vollzugsbehörde Basel-Stadt hat diese Massnahme «wegen Aussichtslosigkeit» letzten Februar aufgehoben und vor Gericht eine lebenslängliche Verwahrung beantragt. Der Vertreter der Vollzugsbehörde begründete diesen Antrag damit, dass die Fortführung der therapeutischen Massnahmen nicht zielführend sei und es sich beim Verurteilten um eine «Hochrisiko-Person» handle, die Defizite im Bereich des «Risikomanagments» aufweise.

Lebenslange Verwahrung sei unfair

Die Verteidigung bezeichnete den Vorwurf des «fehlenden Risikomanagements» als «unerhört». Es sei unfair, eine lebenslange Verwahrung auszusprechen, zumal der Mann für seine Taten gebüsst und er sich auf die Therapie eingelassen habe. Zudem nehme der Verurteilte die antiandrogene Medikation Salvacyl ein, die zu einer Reduktion des Testosteronspiegels auf Kastrationsniveau führe.

Der Strafgerichtspräsident begründete den Entscheid für eine Neuanordnung der stationär psychiatrischen Behandlung damit, dass die Chance auf therapeutischen Erfolg noch nicht ausgeschöpft sei. Die Störung Pädophilie sei zwar nicht therapierbar, wohl aber der Umgang damit.

Verurteilter zeigt sich an Therapie motiviert

Darüber hinaus zeige sich der Verurteilte auch nach all den Jahren immer noch «sehr motiviert» für eine Therapie, was er unter anderem mit der Einnahme der Medikation beweise. Das sei nicht selbstverständlich, sagte der Gerichtspräsident weiter. Nach dessen Angaben hatte das Gericht bereits 2017 Lockerungsmassnahmen für den Verurteilten angeordnet. Die Vollzugsbehörde sei dieser Forderung aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nachgekommen.

Noch ist unklar, ob die Vollzugsbehörde Basel-Stadt den Entscheid weiterziehen wird.

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