Bordell- und Erotikbetriebe dürfen in Basel-Stadt während der Corona-Pandemie wieder öffnen. Zudem hat die Basler Regierung das per 15. Dezember 2020 verhängte Prostitutionsverbot aufgehoben. Neu gilt Bundesrecht.
Strassenbahn und Flexity Text
Blick auf die Stadt Basel. (Symbolbild) - Keystone

Die Regierung begründet diesen Schritt in einer Mitteilung vom Dienstag mit der prekären Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und der unerwünschten Verlagerung in die Illegalität. Weiterhin verboten bleibt der Ausschank von Getränken und das Betreiben von Wellnessangeboten in Erotikbetrieben.

Im Kanton Basel-Stadt waren die Bordelle aufgrund der Corona-Pandemie per 23. November 2020 geschlossen worden. Per 15. Dezember hatte die Exekutive zudem ein generelles Prostitutionsverbot verfügt. Somit galten in diesem Bereich in Basel-Stadt strengere Regeln als vom Bund vorgegeben.

Die Regierung gab am Dienstag zudem bekannt, dass ab sofort auch Taxiunternehmen Anspruch auf Härtefall-Unterstützung haben. Den Taxiunternehmen sei ein wesentlicher Teil des Geschäfts weggebrochen, heisst es in einer Mitteilung. Die Anmeldefrist für Härtefall-Gesuche wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Insgesamt haben bisher 420 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Basler Härtefall-Programm erhalten. Ausbezahlt wurden 40 Millionen Franken, davon 13,3 Millionen Franken aus dem kantonalen Krisenfonds.

Im Weiteren hat die Regierung die Heilmittelverordnung angepasst. Neu sollen auch Apothekerinnen und Apothekern im Kanton Basel-Stadt Covid-19-Impfungen verabreichen können. Impfungen in Basler Apotheken sollen gemäss der Regierung voraussichtlich ab kommenden Mai möglich sein.

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