Die Basler Regierung lockert die kantonalen Corona-Massnahmen. So gilt ab Donnerstag keine Maskenpflicht mehr an Schulen, Kindertagesstätten und Spielgruppen. Zudem dürfen Restauraunts und Cliquen während der Fasnacht vom 7. bis 9. März durchgehen offfen haben.
Morgenstreich
Der Basler Morgenstreich und die Fasnacht kann wieder stattfinden. - Keystone

Dies hat die Basler Regierung gemäss einer Mitteilung an einer ausserordentlichen Sitzung am Mittwochabend entschieden. Während der Fasnascht dürfen neu auch Nicht-Mitglieder in den Cliquen-Kellern bewirtet werden.

Zudem sind öffentliche Veranstaltungen ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben.

Ferner ist gemäss Mitteilung die Teilnahme an den repetitiven Tests an den Schulen per sofort nur noch freiwillig. Spitäler oder Altersheime können von Besucherinnen und Besuchern weiterhin ein Covid-Zertifikat verlangen. Die kantonale Verordnung sieht weiterhin eine Maskenpflicht für Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex vor.

Die formelle Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung will die Regierung an ihrer Sitzung vom kommenden Dienstag beschliessen.

Der Bundesrat hatte am Mittwochnachmittag die weitgehende Aufhebung der Corona-Schutzmassnahmen bekanntgegeben. So gilt ab Donnerstag keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben.

Aufgehoben werden auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen. Die Maskenpflicht im ÖV und die fünftägige Isolation für Infizierte bleiben hingegen bestehen.

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