Die Kantone Baselland und Basel-Stadt verlängern die Maskentragpflicht in den Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen bis zu den Sommerferien. Der Kanton Baselland hebt indes das Besuchsverbot in den Spitälern auf.
Schule Coronavirus
Ein Schulzimmer. (Symbolbild) - Keystone

Die epidemiologische Lage lasse eine Aufhebung der Maskentragpflicht in der Schulen noch nicht zu, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Vor allem an den Primarschulen seien die Fallzahlen seit dem 20. April exponentiell angestiegen. Dabei sei eine Verlagerung der Fälle auf jüngere Kinder bis zur 4. Primarschulklasse festgestellt worden.

Bei diesen jungen Kindergarten- und Schulkindern existiert allerdings keine Maskentragpflicht. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarschulklasse wird bis 2. Juli verlängert.

Bis 3. Juli verlängert der Kanton Basel-Stadt die Maskentragpflicht ab der 5. Primarschulklasse. Seit deren Einführung Anfang März sei es in diesen Schulstufen zu weniger Ansteckungen mit dem Coronavirus im Unterrichtszimmer gekommen, teilte die baselstädtische Regierung am Dienstag mit.

Zudem verlängerte die baselstädtische Regierung dem Kantonsarzt bis Ende August die Befugnis, an Hot-Spots mit grossen Menschenaufkommen örtliche und zeitlich begrenzte Massnahmen zu erlassen. Das kann eine Maskentragpflicht oder ein Konsumationsverbot auf öffentlichem Grund betreffen.

Aufgehoben hat die Baselbieter Regierung indes das Besuchsverbot in den Spitälern. Dies sei aufgrund der aktuellen Entspannung in der Spitälern zu verantworten, schreibt sie.

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