Ein Software-Fehler hat bei den eidgenössischen Wahlen am 22. Oktober die Auszählung der Stimmen im Kanton Basel-Stadt verzögert.
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Das Rathaus in Basel. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Ein Softwarefehler führte am 22. Oktober bei den eidgenössischen Wahlen zu Verzögerungen bei der Stimmenauszählung im Kanton Basel-Stadt.

Bei den Resultate-Dateien vom E-Voting ergab sich eine «seltene Konstellation», deren Auftreten bei vorherigen Tests nicht vorausgesehen werden konnte. Dies teilte die Basler Regierung am Freitag in einer Interpellationsantwort mit.

Bei der Einspeisung der E-Voting-Resultate ins Gesamtsystem sei ein Fehler passiert, präzisierte Regierungssprecher Marco Greiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das E-Voting an sich habe aber fehlerfrei funktioniert.

Die entsprechende Fehlerquelle bei der Einspeisung der Daten sei nun bekannt und könne daher bei künftigen Wahlen berücksichtigt werden, sagte Greiner.

Von der elektronischen Stimmabgabe machten rund 1400 Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit Behinderung Gebrauch.

Durch Fehlerfindung verzögerte sich die Bekanntgabe

Bei den Nationalrats- und Ständeratswahlen musste die Staatskanzlei diesem Fehler nachgehen. Aufgrund dieser Kontrollen verzögerte sich die Bekanntgabe der Resultate um 1,5 beziehungsweise 3,5 Stunden.

Letztmals kam es bei den Grossratswahlen im Jahr 2020 zu einer Verspätung von 1,5 Stunden. Die Schlussresultate der Nationalratswahlen 2011, 2015 und 2019 wurden hingegen stets pünktlich von der Staatskanzlei veröffentlicht, wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation von Annina von Falkenstein (LDP) schreibt.

In den Gemeinden Riehen und Bettingen, welche die Stimmen selbst auszählen, lagen die Resultate schon um 14 Uhr beziehungsweise 15 Uhr vor, wie es weiter heisst.

Beim Versand der Wahlunterlagen erhielten zudem 2000 Wahlberechtigte das Informationsschreiben doppelt.

Grund dafür ist, dass ein Paket versehentlich doppelt gedruckt und verschickt wurde, wie die Regierung weiter schreibt. Der Urnengang sei durch diesen Fehler in der Druckerei nicht beeinträchtigt worden.

Doppelte Stimmabgaben seien nämlich gar nicht möglich, da beim Eingang der Wahlcouverts jede Stimmrechtsausweisnummer anhand des Strichcodes registriert werde.

Die Staatskanzlei würde so eine doppelte Stimmabgabe umgehend bemerken, heisst es weiter. Die Druckerei werde Massnahmen ergreifen, um solche Fehler künftig zu vermeiden. Die zusätzlichen Kosten gingen zulasten der Druckerei.

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