Baselland hält an Masken- und Testpflicht in Spitälern fest

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    Basel,

    Der Kanton Baselland führt zum Schutz der vulnerablen Personengruppen auch weiterhin die Test- und Maskenpflicht in den Gesundheitsinstitutionen fort.

    Spital Baselland Coronavirus
    Das Kantonsspital Baselland am Standort in Liestal. - Keystone

    Die kantonal verfügten Schutzmassnahmen gelten namentlich für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen für Behindertenhilfe, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. In diesen Institutionen bleibt die Maskentragpflicht bestehen. Ausserdem müssen sich Mitarbeitende zweimal wöchentlich testen lassen – egal, über welchen Impfstatus sie verfügen.

    Im Kanton Baselland seien diese Massnahmen notwendig, weil die Infektionszahlen, insbesondere die 7-Tages-Inzidenz, nach wie vor vergleichsweise sehr hoch seien, schreibt die Regierung. Die Verfügungen bleiben bis spätestens 31. Mai 2022 in Kraft.

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