Baselland hält an Masken- und Testpflicht in Spitälern fest
Der Kanton Baselland führt zum Schutz der vulnerablen Personengruppen auch weiterhin die Test- und Maskenpflicht in den Gesundheitsinstitutionen fort.

Die kantonal verfügten Schutzmassnahmen gelten namentlich für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen für Behindertenhilfe, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. In diesen Institutionen bleibt die Maskentragpflicht bestehen. Ausserdem müssen sich Mitarbeitende zweimal wöchentlich testen lassen – egal, über welchen Impfstatus sie verfügen.
Im Kanton Baselland seien diese Massnahmen notwendig, weil die Infektionszahlen, insbesondere die 7-Tages-Inzidenz, nach wie vor vergleichsweise sehr hoch seien, schreibt die Regierung. Die Verfügungen bleiben bis spätestens 31. Mai 2022 in Kraft.






