Basel-Stadt führt E-Ladestationen-Pflicht für Privatparkplätze ein
Ab 1. August 2022 muss in Basel-Stadt jeder vierte neu erstellte private Parkplatz mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgerüstet sein.

Die Basler Regierung hat am Dienstag, 5. Juli 2022, die Parkplatzverordnung entsprechend revidiert. Die Revision der Parkplatzverordnung geht auf einen Beschluss des Grossen Rats zurück, der im vergangenen Jahr die rechtlichen Grundlagen für die Parkplatzpolitik im Kanton verabschiedet hat.
Neu geregelt wird neben der Ladestationen-Pflicht auch die Anzahl Parkplätze auf öffentlichem Grund, die beim Bau eines privaten Quartierparkings als Kompensation aufgehoben werden müssen.
Gemäss der revidierten Parkplatzverordnung wird dies in einem Umfeld von 500 Metern eine Anzahl von Plätzen sein, die 95 Prozent der neu erstellten privaten Parkplätze entspricht.
Dafür werden ebenfalls neu Mehrfachnutzungen von Parkplätzen erlaubt sein, «solange dadurch kein wesentlicher Mehrverkehr entsteht», wie die Regierung schreibt. Das heisst, dass zum Beispiel ortsbezogene Parkplätze, die tagsüber nicht genutzt werden, an Pendlerinnen und Pendler untervermietet werden können.