Die Basler Regierung will für abgewiesene Asylsuchende, die ein Jahr nach dem negativen Asylentscheid nicht ausreisen können und deren Ausreise absehbar unwahrscheinlich ist, die vorläufige Aufnahme beantragen. Damit soll das Arbeiten und Beenden einer Ausbildung bis zur tatsächlichen Ausreise ermöglicht werden.
Asylgesuche grenzregime
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) greift durch. - Keystone

Konkret soll das kantonale Migrationsamt in solchen Fällen beim Staatssekretariat für Migration die vorläufige Aufnahme beantragen und dabei grundsätzlich von einer Zustimmung ausgehen können, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Der Antrag soll nur für Personen gestellt werden, die nicht delinquent gewesen und ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen seien.

Man gehe von ein paar Dutzend abgewiesener Asylsuchender aus, für die ein solcher Antrag gestellt würde, sagte ein Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Gibt der Grosse Rat grünes Licht für diese Stossrichtung, will das Migrationsamt gemäss Communiqué mit den Bundesbehörden Kontakt aufnehmen.

Die Regierung beantragt, einen Vorstoss einer GAB-Grossrätin in dieser Angelegenheit abzuschreiben. Sie hatte unter anderem bemängelt, dass gemäss Schweizerischem Asylgesetz Personen mit einem negativen Asylentscheid ihre Ausbildung nicht beenden oder nicht arbeiten könnten, obwohl eine Wegweisung noch lange dauern würde. In dieser Zeit würden die Betroffenen in der Schweiz verbleiben und seien von der Nothilfe abhängig, heisst es im Vorstoss.

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