Wie die Gemeinde Mümliswil-Ramiswil informiert, müssen Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Strassen bis 30. November 2022 zurückgeschnitten werden.
Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen müssen regelmässig von den Grundeigentümern zurückgeschnitten werden. (Symbolbild) - Pixabay
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Bäume, Sträucher und Hecken, deren Äste über die Grenze von Strassen hinausreichen, sind in Mümliswil-Ramiswil bis auf eine Höhe von 4,20 Metern aufzuschneiden. Über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 2,50 Metern zu betragen. Die Übersicht bei Ausfahrten, Einmündungen und Kurven darf weder durch Pflanzen, Mauern Einfriedungen, noch durch andere Anlagen behindert werden. Überhängende Äste und Sträucher dürfen im Weiteren Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Strassentafeln und Hydranten nicht verdecken.

Für Schäden an Personen und Fahrzeugen sowie Unfälle, die aus Nichtbeachtung der erwähnten Punkte entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar. Die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Für das Entfernen wird eine Frist bis 30. November 2022 gewährt. Nach Ablauf dieser Frist ordnet die Baukommission das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer (inklusive Verwaltungsaufwand) an. Die anfallenden Grünabfälle können bei der ordentlichen Sammelstelle beim Werkhof Mümliswil entsorgt werden.

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