Videoüberwachung in Stadt Baden: neue Verordnung und Bewilligungen liegen vor

    Stadt Baden
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    Baden,

    Der Stadtrat hat eine revidierte Verordnung über die Videoüberwachung erlassen. Diese wurde den neuen, übergeordneten Bestimmungen angepasst.

    Videoüberwachung
    Die entsprechenden Kameras werden ab Donnerstag, 19. Dezember, 8 Uhr, eingeschaltet. - Keystone

    Die kommunale Datenschutzkontrollstelle wurde beauftragt, die Bewilligungsgesuche für die Verordnung und die noch zu bewilligenden optisch-elektronischen Anlagen im Namen des Stadtrats einzureichen. Nachdem die kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) die Bewilligungen nun erteilt hat, steht der Wiederinbetriebnahme der optisch-elektronischen Anlage der Cordula-Passage nichts mehr im Wege.

    Sie wird ab Donnerstag, 19. Dezember 2019, 8 Uhr, wieder aufgeschaltet. Gleichzeitig hat die ÖDB neue Videoüberwachungen des Pollers Weite Gasse, der Ruine Stein, des Stadion Esp und des Hallen- und Terrassenbad bewilligt.

    Die in der bisher geltenden Verordnungen festgehaltenen Anlagen (z.B. MetroShop, Parkhäuser u.w.) wurden überführt und bestätigt. Die neue Verordnung über die Videoüberwachung ist ein verkürzter und vereinheitlichter Erlass, basierend auf den bisherigen drei städtischen Verordnungen zu den Videoüberwachungen.

    Gleichzeitig wird die revidierte kantonale Datenschutzgesetzgebung vollzogen, wo dies aus gesetzlichen oder rechtsstaatlichen Gründen angezeigt ist. Die revidierte Verordnung wird in der kommunalen Erlasssammlung (KER) publiziert.

    Klare Rollenteilung

    Die Gesamtrevision der Verordnung über die Videoüberwachung definiert eine klare Rollenteilung zwischen den Bedürfnisträgern und der Bereitstellung einer Videoüberwachung. Organisatorisch bleibt in Bezug auf die Videoüberwachungsanlagen jede städtische Abteilung selbst verantwortlich, wenn sie Kameras installiert.

    Die kommunale Datenschutzkontrollstelle beim Rechtsdienst der Abteilung Behördendienste wird von Beginn an miteinbezogen. Konkret sind alle Bedürfnisse für eine Videoüberwachung der für die Bereitstellung zuständigen Stelle und der kommunalen Datenschutzkontrollstelle zu melden.

    Die Realisierung der optisch-elektronischen Anlage wird erst nach Bewilligung des notwendigen Gesuchs durch die ÖDB angegangen. Die Anfrage Selena Rhinisperger vom 2. September 2019 betreffend Kameraüberwachung in Baden konnte ebenfalls beantwortet und zugestellt werden.

    Die im Rahmen der Beantwortung festgestellten Mängel wurden gemeinsam durch die ÖDB und die Stadt behoben.

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