Wie die Gemeinde Untersiggenthal mitteilt, wird Ende Januar 2023 die Steuererklärung für das Jahr 2022 zugestellt und soll bis 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Das Dorf Untersiggenthal.
Das Dorf Untersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch
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Ende Januar 2023 wird die Steuererklärung für das Jahr 2022 zugestellt.

Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung bis am 30. Juni 2023 einzureichen, so beantragt man eine Fristerstreckung.

Selbstverständlich kann auch bei der Abteilung Steuern online oder telefonisch eine Fristerstreckung beantragt werden. Eine Fristerstreckung ist kostenlos.

Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden vom Regierungsrat festgesetzt. Erste Mahnung ist 35 Franken, zweite 50 Franken.

Unterschriebene Quittung muss nicht mehr eingereicht werden

EasyTax kann kostenlos heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch der Abteilung Steuern übermittelt werden.

Es muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden. Man erhält eine Benachrichtigung per E-Mail, kurz nachdem die Übermittlung stattgefunden hat.

Man soll den Anweisungen auf dem Steuererklärungsbogen oder im Easytax-Programm folgen.

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