Wie die Gemeinde Untersiggenthal berichtet, werden Grundstückbesitzer gebeten, überhängende Bäume und Sträucher bis zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden.
Das Dorf Untersiggenthal.
Das Dorf Untersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Velowegen und Trottoirs werden gebeten, die überhängenden Bäume und Sträucher bis mindestens zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden.

Die Mindesthöhe über der Fahrbahn soll 4,5 Meter und über dem Trottoir 2,5 Meter betragen.

Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Strassennamentafeln, Signalisationen und Strassenlampen nicht verdeckt sind.

Verdorrte und abgestorbene Äste sollten vorsorglich entfernt werden. Die Abteilung Bau und Planung zählt auf die verständnisvolle Mithilfe aller Gartenbesitzer.

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