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Der Gestaltungsplan "Areale Brauerei H. Müller AG und Erbengemeinschaft Burger" ist rechtskräftig

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 25. Februar 2019 den eingereichten Gestaltungsplan mit den Sondernutzungsvorschriften genehmigt. Nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist von 30 Tagen ist der Gestaltungsplan "Areale Brauerei H. Müller AG und Erbengemeinschaft Burger" in Rechtskraft erwachsen. Somit ist die planungsrechtliche Grundlage geschaffen und im nächsten Schritt folgt das Baubewilligungsverfahren. Es ist das Ziel, dass die Brauerei H. Müller AG und die Erbengemeinschaft Burger im Frühjahr 2020 weiter über die geplanten Arealnutzungen und die nächsten Schritte öffentlich orientieren können. Die Baufelder A, B, C und E, gelangen jetzt in die Projektierungsphase. Die Bauherrschaften rechnen damit, dass im Laufe des Herbstes 2020 erste Baugesuche eingereicht werden können.

– Brauerei H. Müller AG

– Erbengemeinschaft Burger

– Stadt Baden Planung und Bau

 

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