Neuenhof

Neuenhof: Feuerwerk ist nur an Silvesterabend erlaubt

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Die Gemeinde Neuenhof erinnert die Bevölkerung, dass das Abbrennen vom Feuerwerk nur am Silvesterabend, 31. Dezember 2024, erlaubt ist.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Neuenhof bekannt gibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend, dem 31. Dezember 2024, gestattet. Dabei sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu beachten.

Insbesondere ist ein genügender Abstand zu Bauten und Personen einzuhalten. Die Neuenhofer Bevölkerung wird aufgerufen, möglichst auf Feuerwerkskörper mit Knalleffekt zu verzichten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Missbrauch
Missbrauch
Frau Wärme
Acht Grad!

MEHR NEUENHOF

Gemeinde Neuenhof
Neuenhof
Neuenhof AG
3 Interaktionen
Neuenhof AG
Neuenhof

MEHR AUS BADEN

FC Baden
Fussball
Theron Polizeihund
28 Interaktionen
Wettingen AG
Schinznach Bad AG
9 Interaktionen
Schinznach Bad AG