Neuenhof

Neuenhof: Feuerwerk ist nur an Silvesterabend erlaubt

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Die Gemeinde Neuenhof erinnert die Bevölkerung, dass das Abbrennen vom Feuerwerk nur am Silvesterabend, 31. Dezember 2024, erlaubt ist.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Neuenhof bekannt gibt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Silvesterabend, dem 31. Dezember 2024, gestattet. Dabei sind die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zu beachten.

Insbesondere ist ein genügender Abstand zu Bauten und Personen einzuhalten. Die Neuenhofer Bevölkerung wird aufgerufen, möglichst auf Feuerwerkskörper mit Knalleffekt zu verzichten.

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