Das Kantonsspital Baden AG (KSB) muss Angehörigen eines 49-jährigen Notfall-Patienten, der kurz nach dem Besuch der Notfallpraxis 2014 einen Herzinfarkt erlitt und später verstarb, eine Entschädigung von 100'000 Franken ausrichten. Das KSB akzeptiert nach eigenen Angaben das entsprechende Urteil des Obergerichts.
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Das Kantonsspital in Baden. (Archivbild) - Keystone
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Wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht hatte das Bezirksgericht Baden im Oktober 2019 das KSB zu einer Zahlung von 100'000 Franken an die Hinterbliebenen verpflichtet. Die Hinterbliebenen hatten geklagt.

Das Obergericht bestätigte am 14. April das Urteil des Bezirksgerichts. Man habe beschlossen, dieses Urteil akzeptieren, teilte das KSB am Montag mit.

Das Bezirksgericht Baden rügte insbesondere die Qualität des Arztberichtes sowie Organisationsfehler, wie das KSB in der Medienmitteilung festhält. Man räume ein, dass beim tragischen Vorfall im Februar 2014 nicht alle Handlungen in der Notfallpraxis den im Spital gängigen Standards entsprochen hätten.

In den letzten Jahren seien die Abläufe und Prozesse in der Notfallpraxis dem KSB-Standard angepasst worden. Mit dem Bau einer neuen Notfallpraxis sei auch die Infrastruktur optimiert worden.

Ein 49-jähriger Mann mit Beschwerden und Druck hinter der Brust hatte sich am Abend des 27. Februar 2014 in den KSB-Notfall begeben. Nach der üblichen Eintrittstriage wurde er von einer Hausärztin in der angrenzenden Notfallpraxis untersucht.

Da diese nichts Verdächtiges feststellen konnte, wurde der Patient wieder entlassen, wie das KSB den Fall in der Medienmitteilung schildert. Er begab sich zu Fuss nach Hause, durchquerte Dättwil und erlitt schliesslich an der Täfern-Bushaltestelle einen Herzinfarkt.

Zwar eilten rasch Rettungssanitäter herbei, doch die Hilfe kam zu spät. Der Mann erlitt als Folge des Herzinfarkts irreversible Hirnschäden. Gut zwei Jahre wurde er gepflegt, ehe er verstarb und seine Frau und zwei Kinder hinterliess, wie das KSB weiter berichtet.

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