Wie die Gemeinde Neuenhof schreibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. - Nau.ch
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Alle Hundehaltenden werden auf die von 1. April bis 31. Juli 2024 uneingeschränkt geltende Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand hingewiesen.

Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen.

Das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen.

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