Wie die Gemeinde Fislisbach berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zu kürzen.
Fislisbach. - fislisbach.ch
Ad

Mit den wärmeren Temperaturen spriessen auch wieder die Bäume und Sträucher.

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Die Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten. Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Freihaltung von Strassenraum

Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter über Fahrstrassen bis auf 4,50 Meter Höhe freigehalten werden.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von neu 60 Zentimeter und drei Meter gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.

Sichtbarkeit von Verkehrschildern sicherstellen

Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.

Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.

Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt die Gemeinde den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Fislisbach