Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, beherbergt und betreut sie derzeit 59 vorläufig aufgenommene Ausländer in den Gemeindeunterkünften.
Fislisbach. - fislisbach.ch
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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prognostiziert, dass aufgrund des Ukraine-Krieges die Anträge auf den Schutzstatus S von bislang monatlich 2000 bis 4000 bei gleichbleibender Intensität des Krieges bis im Herbst 2023 kontinuierlich auf 1000 bis 1500 Anträge pro Monat zurückgehen werden.

Zusätzlich rechnet das SEM im Jahr 2023 mit rund 30'000 Gesuchen aus dem Asylbereich.

Dies bedeutet, dass der Migrationsdruck und damit die Zahl der Gesuche hoch bleiben werden.

Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung

Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben.

Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt.

Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.

59 vorläufig aufgenommene Ausländer

Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 59 Personen (Stichdatum 1. März 2023) beherbergt und betreut Fislisbach derzeit 59 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweise F-VA und S) in den Gemeindeunterkünften und in gemieteten Wohnungen.

Ein Anteil der schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine sind zudem in Privathaushalten untergebracht.

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