Fislisbach erfüllt Aufnahmepflicht für Geflüchtete
Die Gemeinde Fislisbach betreut derzeit 70 Personen und erfüllt damit ihre Quote. Die Zuweisungszahlen im Asylbereich bleiben laut Prognosen stabil.

Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, prognostiziert das Staatssekretariat für Migration (SEM), dass sich die Zuweisungszahlen im Asylbereich für das Jahr 2026 voraussichtlich in einer ähnlichen Grössenordnung wie im Vorjahr bewegen. Für 2026 erwartet das SEM 25'000 (plus/minus 3000) Asylgesuche (2025: 25'781) sowie 12'000 (plus/minus 3000) Gesuche um Schutzstatus S (2025: 12'897).
Im Kanton Aargau erreichte der Bestand von Personen aus dem Asylbereich per 28. Februar 2026 mit 10'036 Personen einen historischen Höchststand.
Fislisbach erfüllt Aufnahmepflicht für Geflüchtete
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben.
Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt. Auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von gegenwärtig 69 Personen (Stichdatum 1. März 2026) beherbergt und betreut Fislisbach derzeit 70 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweise F-VA und S) in den Gemeindeunterkünften und in gemieteten Wohnungen. Ein Anteil der schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine sind zudem in Privathaushalten untergebracht.










