Birmenstorf: Niemand will in den Gemeinderat – gewählt wird trotzdem
Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat von Birmenstorf AG ist bis zum Fristende keine Kandidatur eingegangen. Der erste Wahlgang findet am 27. September statt.

Ersatzwahl Gemeinderat vom 27. September 2026 – keine Kandidatur Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 sind bis zum Ablauf der Eingabefrist am 14. August 2026 keine Wahlvorschläge eingegangen. Der erste Wahlgang findet dennoch wie vorgesehen am Sonntag, 27. September 2026, statt.
Bei Gemeinderatswahlen ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl gesetzlich ausgeschlossen. Dabei kann jede in Birmenstorf wahlfähige stimmberechtigte Person gewählt werden; eine vorgängige Anmeldung ist nicht erforderlich. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht.
Erreicht niemand das absolute Mehr, findet am Sonntag, 29. November 2026, ein zweiter Wahlgang statt. Für diesen gelten andere Voraussetzungen: Wählbar sind nur Personen, die innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang ordnungsgemäss angemeldet werden. Geht höchstens eine Kandidatur ein, wird zusätzlich eine fünftägige Nachmeldefrist angesetzt.
Bleibt es danach bei einer Kandidatur, ist eine stille Wahl möglich. Bei mehreren Kandidaturen findet am 29. November 2026 eine Urnenwahl statt; dabei entscheidet das relative Mehr, also die höchste Stimmenzahl.
Liegt auch nach der Nachmeldefrist keine Kandidatur vor, ist für den weiterhin freien Sitz innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für einen ersten Wahlgang durchzuführen.










