Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, kann die Bevölkerung am 4. März 2023 die Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage unter der Mehrzweckhalle begehen.
Birmenstorf
Die Gemeinde Birmenstorf. (Archivbild) - Nau.ch / jpix.ch
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Aufgrund hoher Zuweisungszahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die Kapazitäten in kommunalen und kantonalen Unterkünften nahezu erschöpft.

Aufgrund des anhaltend hohen Zustroms an Geflüchteten hat der Regierungsrat des Kantons Aargau Mitte Januar 2023 die Notlage im Asylwesen ausgerufen und eine Notverordnung erlassen.

Mit dieser können Gemeinden verpflichtet werden, Anlagen für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.

Mittels Notverordnung wird der kantonale Sozialdienst am 6. März 2023 die Zivilschutzanlage unter der Mehrzweckhalle Birmenstorf in Betrieb nehmen.

Begehung der Anlage am 4. März 2023

Am Samstag, 4. März 2023, von 10 bis 12 Uhr hat die Bevölkerung die Möglichkeit, die Asylunterkunft zu begehen.

Ebenfalls stehen Vertreter des Kantons, der Betreuungsfirma und des Gemeinderats für Auskünfte zur Verfügung.

Auch Landammann Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales, wird anwesend sein. Wer daran interessiert ist, freiwillig zu helfen, kann sich vor Ort eintragen lassen.

Entscheidungen müssen kurzfristig gefällt werden

Der Planung liegt sowohl seitens Kantons als auch der Gemeinde ein äusserst kurzfristiger und straffer Zeitplan zugrunde.

Ebenfalls wechselt die (internationale und nationale) Flüchtlingssituation fast täglich.

Entscheidungen müssen daher vorzu und kurzfristig gefällt und gegebenenfalls kurze Zeit später wieder revidiert und den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

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