Wie die Stadt Baden meldet, müssen alle nicht militärdienstpflichtige Einwohner, die ihr 23. Altersjahr vollenden, an einer Sicherheitsveranstaltung teilnehmen.
Die Stadt Baden.
Die Stadt Baden. - Nau.ch / jpix.ch
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Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen.

Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin.

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Pflichtige Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten.

Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden.

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