Wie die Gemeinde Würenlingen mitteilt, sollen an der Strasse stehende Bäume und Sträucher bis 30. Juni 2023 zurückgeschnitten werden.
Gemeindehaus in Würenlingen
Das Gemeindehaus in Würenlingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen und Wegen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis 30. Juni 2023 zurückzuschneiden.

Gemäss §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür einige Vorschriften.

Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Bäume noch Sträucher beeinträchtigt werden.

In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter ab Fahrbahnrand gemessen aufzuasten.

Strafanzeige kann erstattet werden

Hecken und Sträucher sind auf 0,6 Meter Abstand ab der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,60 Meter und drei Meter gewährleistet sein.

Wird dieser Rückschnitt bis am 30. Juni 2023 nicht ausgeführt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch das Bauamt ausführen lassen.

Zudem kann gemäss §§ 160 bis 162 des kantonalen Baugesetzes Strafanzeige erstattet werden und Eigentümer können bei Unfällen und dergleichen haftbar gemacht werden.

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