Würenlingen

Würenlingen: Nomination für die Ersatzwahl des Gemeinderats

Nau.ch Lokal
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Wie die Gemeinde Würenlingen mitteilt, ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates am 12. März 2023 die Nomination fristgerecht eingegangen.

Gemeindehaus in Würenlingen
Das Gemeindehaus in Würenlingen. - Nau.ch / Simone Imhof

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode von 2022 bis 2025 am 12. März 2023 ist fristgerecht die Nomination von Carmen Josefina Spuler-Moser eingegangen.

Weiterhin verweist die Gemeinde auf den Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen als Gemeinderat erhalten kann (Paragraf 30 Absatz eins des Gesetzes über die politischen Rechte).

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