In Fisibach hat der Gemeinderat entschieden, das Entschädigungsreglement zu überarbeiten und der Versammlung vom 26. November 2021 vorzulegen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Fisibach berichtet, ist das heutige Entschädigungsreglement des Gemeinderates seit 1998 in Kraft. Zwischenzeitlich wurde mehrmals die Entschädigung des Gemeinderates als auch der Stundenansatz angepasst.

Es umfasst derzeit lediglich eine Seite. Der Gemeinderat hat daher entschieden, das Entschädigungsreglement zu überarbeiten und der Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diverses soll nun neu im Reglement geregelt und es soll zudem auf die weiteren Kommissionen und Behörden erweitert werden. Grund für die Überarbeitung ist, dass der allgemeine Stundenansatz von heute 30.00 Franken ab dem kommenden Jahr um zwei Franken erhöht werden soll.

Es gilt der allgemeine Ansatz

Da diese Erhöhung auch den Gemeinderat betrifft, muss das Entschädigungsreglement so oder so angepasst und von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Im neuen Reglement wird jedoch darauf verzichtet, den Stundenansatz zu definieren.

Es wird bei allen Behörden und Kommissionen darauf verwiesen, dass der allgemeine Ansatz gilt, welcher jeweils mit dem Budget verabschiedet wird. An der Höhe der Grundpauschalen des Gemeinderates ändert sich jedoch nichts.

Diese bleiben auch für die kommende Amtsperiode bei 13'000.00 Franken (Gemeindeammann), 9'000.00 Franken (Vizeammann) und 7'500.00 Franken (übrige Mitglieder).

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