Wie die Gemeinde Häggenschwil bekannt gibt, sind die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang bei der Ratskanzlei bis zum 1. Juli 2024, 12 Uhr, einzureichen.
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Gemeinde Häggenschwil. - Gemeinde Häggenschwil.
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Am 31. Dezember 2024 endet bekanntlich die Amtsdauer 2021 bis 2024. Für die Amtsdauer 2025 bis 2028 sind die Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeindepräsidium, Schulpräsidium, Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission) neu zu wählen.

Die kommunalen Erneuerungswahlen finden am 22. September 2024 statt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind der Ratskanzlei bis Montag, 1. Juli 2024, 12 Uhr, einzureichen.

Ein allfälliger zweiter Jahlgang würde am 24. November 2024 stattfinden. Die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Bislang hat Gaby Helfenberger (Gemeinderätin) ihre Kandidatur bekannt gegeben.

Bekanntgabe von Demissionen

Zeitgleich sind auch die Delegierten, Kommissionsmitglieder und Funktionäre der Gemeinde Häggenschwil für die kommende Legislatur 2025 bis 2028 zu bestimmen.

Alle betroffenen Personen werden deshalb aufgefordert, allfällige Rücktritte bis spätestens 31. Mai 2024 dem Gemeinderat schriftlich mitzuteilen.

Ohne Gegenbericht wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Delegierten, Kommissionsmitglieder und Funktionäre bereit sind, ihre Aufgaben zugunsten der Gemeinde Häggenschwil weiterhin auszuführen.

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