Der Gemeinderat Häggenschwil hat entschieden, in 2022 die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen Wahlen und Abstimmungen einzusetzen.
Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe.
Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe. - Keystone
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Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen.

Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraus-sichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen.

Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 wieder einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde.

Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post werden voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.

Kosten im Vergleich zur Briefwahl gleich

Der Gemeinderat Häggenschwil hat entschieden, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzuführen.

Er erachtet es als zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürger zu Wahlen und Abstimmungen. Die Kosten für die Gemeinde betragen einen Franken pro angemeldete Person und pro Wahl- und Abstimmungstermin. Die Kosten entsprechen im Wesentlichen den Kosten einer brieflichen Stimmabgabe.

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