Steinach

Der Gemeinderat Steinach traf sich zur Klausur

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Region Arbon,

Wie die Gemeinde Steinach berichtet, lag in der jährlich stattfindenden Klausurtagung der Fokus 2023 auf der Aktualisierung der Schutzverordnung.

Steinach
Gemeindehaus Steinach in St.Gallen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Ende April 2023 führte der Gemeinderat die jährliche Klausurtagung durch, um sich vertieft mit aktuellen Themen auseinanderzusetzen.

Haupttraktandum war in diesem Jahr die Aktualisierung der Schutzverordnung, die im Rahmen der Ortsplanungsrevision nach über 20 Jahren vollumfänglich überarbeitet wird.

Bereits im Jahr 2019 wurden zwei Unternehmen beauftragt, nicht bloss die bereits erfassten Schutzobjekte zu überprüfen, sondern mit Blick auf die Überarbeitung der kommunalen Schutzverordnung auch mögliche neue Kulturobjekte zu inventarisieren.

Anpassungsbedarf am kommunalen Richtplan

Das «Netzwerk Bau & Forschung De Carli-Lanfranconi» erarbeitete das Inventar der Kulturobjekte (Bauten & Anlagen).

Um die laut Planungs- und Baugesetz schützenswerten Objekte in Natur und Landschaft, wie markante Einzelbäume, Aussichtspunkte, wertvolle Landschaften, Gewässer und Naturdenkmäler, kümmerte sich das Büro Arnal (Büro für Natur und Landschaft AG).

Gemeinsam mit Raumplaner Balz Bodenmann und Silas Odermatt vom Büro Strittmatter Partner AG wurde in einem weiteren Traktandum der Klausur der Anpassungsbedarf am kommunalen Richtplan erörtert, sodass dieses behördenverbindliche Planungsinstrument nach dem Nein der Bürgerschaft zur Entwicklung auf dem Areal Saurer Werk Zwei wieder die aktuellen Absichten des Rates enthält.

Weiterer Austausch über zukunftsgerichtete Themen

Der Rat nutzte die Klausur auch, um sich über weitere zukunftsgerichtete Themen und Projekte im konstruktiven Dialog auszutauschen.

Die Ergebnisse der diesjährigen Klausur werden aktuell in die verschiedenen Planungsinstrumente eingearbeitet, sodass die Bürgerschaft wie auch direkt betroffene Grundeigentümer voraussichtlich noch vor den Sommerferien informiert werden können.

Auch das Mitwirkungsverfahren zur Schutzverordnung sowie zum kommunalen Richtplan wird dannzumal durchgeführt werden.

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