Wolfhalden lehnt Teilrevision des Steuergesetzes ab
In der vom Kanton unterbreiteten Teilrevision Ende Januar 2022 lehnt die Gemeinde die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen ab.

Das Departement Finanzen des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat Ende Januar 2022 unter anderem allen Gemeinden die Teilrevision des Steuergesetzes (StG) zur Vernehmlassung unterbreitet. Diese hat in erster Linie zum Ziel, den Nachvollzug von Bundesrecht vorzunehmen. Wird das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes geändert, hat dies eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zur Folge.
Zugleich werden kantonale Anliegen in der vorliegenden Steuergesetzrevision berücksichtigt. Die bedeutendste Änderung im Bereich des Nachvollzuges von Bundesrecht ist die Einführung der elektronischen Verfahren im Steuerbereich. Damit werden medienbruchfreie Verfahren ermöglicht, die sowohl für die steuerpflichtigen Personen als auch für die kantonale Steuerverwaltung von Vorteil sind.
Geplante kantonale Änderungen
Die drei wichtigsten kantonalen Anliegen sind die Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien, die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung in gewissen internationalen Konstellationen.
Die vorgeschlagene Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen, im konkreten Fall der Gewinnsteuererträge wird vom Gemeinderat Wolfhalden abgelehnt. Die bestehende Aufteilung der Gewinnsteuereinnahmen juristischer Personen beträgt 45 Prozent Kanton zu 55 Prozent Gemeinden.
Nachteil für die Gemeinde
Aktuell kann sich der Anstieg der Gewinnsteuereinnahmen aufgrund des nationalen Finanzausgleiches negativ auf die kantonalen Finanzen auswirken. Die vom Kanton vorgeschlagene Neuaufteilung 60 Prozent zugunsten des Kantons und 40 Prozent zugunsten der Gemeinden hätte zur Folge, dass die Gemeinden rund 4'650'000 Franken weniger an Gewinnsteuererträgen zur Verfügung hätten.
Das dem Vorschlag zugrunde liegende Gutachten zeigt auf, dass es sich beim Vorschlag um eine Überkompensation der angenommenen Ausfälle handelt. Weiter geht daraus hervor, dass ein Kantonsanteil von rund 51 Prozent ausreichen würde.
Dieses Vorgehen erscheint insofern befremdlich, da es zum einen die Aufwände seitens Gemeinde unter anderem bei Ansiedlung von Gewerbe und der daraus resultierenden Steuereinnahmen nicht berücksichtigt und zum anderen der Gesamtsicht über die Finanzströme und Aufgabenverteilung entbehrt.
Kanton zieht sich aus der Verantwortung
Der Gemeinderat Wolfhalden hat den Eindruck, dass sich der Kanton in diversen Einzelfällen, wie zum Beispiel beim Kinderbetreuungsgesetz oder bei den Volksschulen, immer mehr aus der Kostenmitverantwortung herauszunehmen versucht. Aus diesen Gründen lehnt er diesen Anpassungsvorschlag ab und schliesst sich der Stellungnahme der Gemeindepräsidienkonferenz an.