Auch in Speicher gilt seit dem 13. September 2021 in Turn- und Sporthallen eine Covid-Zertifikatspflicht bei einer Trainingsgruppe von mehr als 30 Personen.
Allmendingen
Turnhalle. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Speicher informiert, gilt in Turn- und Sporthallen eine Covid-Zertifikatspflicht bei einer Trainingsgruppe von mehr als 30 Personen. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epiedmie vom 19. Juni 2020 angepasst.

Die schweizweit erweiterten Massnahmen gelten ab dem 13. September 2021. Die Gemeinde Speicher als Betreiberin von Sport- und Freizeitanlagen legt hiermit das gemäss Covid-19-Verordnung geforderte Schutzkonzept für Sportanlagen vor.

Dieses Schutzkonzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen die Nutzung der Turnhallen und Sportanlagen von Einzelpersonen, Kurse in Gruppen und Trainings von Sportvereinen wieder möglich sind. Die Gemeinde Speicher setzt auch weiterhin in hohem Masse auf die Eigenverantwortung der Nutzer der Sportanlagen.

Vorgaben des Bundes

Sämtliche Vorgaben des Bundes sind einzuhalten, insbesondere die ausgedehnte Maskenpflicht sowie die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dazu zählen vor allem folgende Verhaltensregeln:

Maskentragpflicht (ausser Kinder vor ihrem 12. Geburtstag) in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben.

Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sportanlagen nicht betreten.

Auf Aussenanlagen ist der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen möglich. Da Garderoben und Duschräume zu den Innenräumen gehören, ist bei der Benützung dieser Räume die Maske zu tragen.

Indoor sind Trainings mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Einschränkungen möglich. Für gemischte Trainingsgruppen (u16 und ü16) sowie Trainingsgruppen ü16 gelten folgende Regeln:

In Innenräumen gilt weiterhin Maskenpflicht. Sie gilt vom Betreten des Gebäudes bis zum Trainingsstart in der jeweiligen Sporthalle / Spielfeld. Die Maskenpflicht gilt wieder, sobald das Training beendet ist, bis zum Verlassen des Gebäudes.

Ab 30 Personen strengere Regeln

Die Trainingsgruppe darf nicht grösser als 30 Personen sein und es müssen regelmässig die gleichen Personen anwesend sein (keine Durchmischung diverser Trainingsgruppen). Die Anwesenden müssen dem Organisator bekannt sein.

Umfasst die Trainingsgruppe mehr als 30 Personen gilt die Zertifikatspflicht. Die Organisatoren von Trainings müssen während des Trainingsbetriebs ein Schutzkonzept mit sich führen.

Für Gruppen, welche nicht unter die Zertifikatspflicht fallen, muss das Contact Tracing weitergeführt werden. Die Präsenzlisten müssen in elektronischer Form vorhanden sein und auf Aufforderung während 14 Tagen vorgewiesen werden können. Es gilt die Nutzungsordnung für die öffentlichen Anlagen der Gemeinde Speicher

Wettkämpfe und Turniere

Die Durchführung von Wettkämpfen ist in Aussen- und Innenanlagen erlaubt. Für Veranstaltung über 1'000 Teilnehmer/innen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Im Aussenbereich gibt es keine Maskenpflicht, weder für Sportler noch für Zuschauer.

Für Sportveranstaltungen im Indoorbereich gilt die Zertifikatspflicht (3G, geimpft, genesen, getestet). Dies gilt sowohl für Sportler und Besucher.

Der Bereich beginnt nach der Eingangskontrolle. Bis dorthin gilt die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Der Veranstalter ist verantwortlich

Die Umsetzung und Einhaltung der 3G-Vorgabe des BAG ist Sache des Veranstalters. Veranstalter sind verpflichtet ein Schutzkonzept zu erstellen und umzusetzen.

Wer die Veranstaltung organisiert, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung des Schutzkonzepts zuständig ist. Für die Kontrolle von Zertifikaten kann die Covid-Cert App (gratis) genutzt werden.

Nutzung von Garderoben und Duschräumen

Vereinen und Gruppen, welche eine gültige Reservation besitzen, stehen die Garderoben und Duschräume zur Verfügung.

Gastronomie unter Auflagen

Ein Restaurationsbetrieb ist unter den Corona-Vorgaben für Gastronomie möglich. Es sind die BAG-Regeln für die Gastronomie zu beachten.

Es liegt in der Verantwortung der Vereine, die Vorgaben des vorliegenden Schutzkonzeptes der Anlage wie auch die Vorgaben des Schutzkonzeptes des eigenen Vereins / Verbands einzuhalten. Der jeweilige Verein ist verpflichtet, alle Trainer, Sportler sowie deren Eltern über den Inhalt in geeigneter Weise zu informieren.

Verantwortung der Umsetzung vor Ort

Die Gemeinde Speicher ist als Betreiberin der Sportinfrastrukturen verantwortlich, dass die aufgeführten Massnahmen in diesem Schutzkonzept eingehalten werden können. Die Selbstverantwortung, Disziplin und Solidarität aller Personen sind jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Es können Kontrollen erfolgen. Darum ist es für die Sportanbieter (Vereine etc.) wichtig, das Schutzkonzept mit der Präsenzliste mit sich zu führen. Den Anweisungen des Personals auf den Anlagen ist Folge zu leisten.

Ein Verstoss gegen die übergeordneten Vorgaben, die Schutzkonzepte oder die Anweisungen des Personals kann einen Verweis von der Anlage zur Folge haben. Bei wiederholtem Vorkommen kann die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort, bei Vereinen für alle folgenden Belegungen, entzogen werden.

Hygiene ist das A und O

Türgriffe, Handläufe, Garderoben, Ablagen, WC-Anlagen und Duschen werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert. Tägliche Bodenreinigung. Zusätzlich stehen Desinfektionsmittelspender beim Eingang und Ausgang bereit.

Die Gemeinde Speicher informiert die Öffentlichkeit über die Website.

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