Wie die Gemeinde Lutzenberg mitteilt, sind Massnahmen gegen die Einschleppung dieser Tierseuche in die Hausgeflügelproduktion dringend notwendig.
Verwaltung - Symbolbild
Ad

Seit Oktober 2021 werden in Europa wiederum zahlreiche an hochpathogener Aviärer Influenza (Vogelgrippe, HPAI) des Subtyps H5 verstorbene Wildvögel gemeldet. Viele Mitgliedstaaten der EU melden derzeit auch Ausbrüche der Seuche mit hoher Sterblichkeit in Geflügelbetrieben.

Am 23. November 2021 wurde in einer Tierhaltung im Kanton Zürich Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 festgestellt.

Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Tierseuche

Aufgrund der dynamischen Situation ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen weitere Fälle bei Wildvögeln festgestellt werden könnten. Deshalb sind Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Hausgeflügelpopulation dringend erforderlich.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt beim Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza Kontroll- und Beobachtungsgebiete fest. In diesen Gebieten ordnen die Kantone die erforderlichen Massnahmen an, um Geflügelbetriebe vor Einträgen der HPAI möglichst zu schützen.

Die Massnahmen gelten ab Montag, 29. November 2021, ab 0 Uhr. Betroffen sind die Gemeinden Heiden, Lutzenberg, Walzenhausen, Wolfhalden sowie des Bezirks Oberegg.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EU