Kanton Appenzell Innerrhoden: Weniger Pendenzen bei der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erledigte 2025 mehr Verfahren, die Wasserentnahme beim Skilift Horn steigt, und 18 Eingriffe sollen ambulant erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. hat 2025 mehr Verfahren erledigt als im Vorjahr und ihre Pendenzen reduziert. Die Fachkommission Strafverfolgung beurteilt ihre Arbeit im Tätigkeitsbericht 2025 als kompetent und verantwortungsbewusst, sieht bei langjährigen Verfahren aber weiterhin Handlungsbedarf.
Bei den Strafverfahren gegen bekannte Täterschaften gingen 2025 insgesamt 563 neue Verfahren ein. Gleichzeitig schloss die Staatsanwaltschaft 573 Verfahren ab – gegenüber 408 im Vorjahr. Dadurch sank die Zahl der pendenten Verfahren von 190 auf 180. Auch bei der Jugendanwaltschaft konnten Pendenzen abgebaut werden.
Weiterhin im Fokus stehen die langjährigen Verfahren. Ende 2025 waren 21 Strafverfahren seit mehr als zwei Jahren hängig. Darunter fallen auch zwei Verfahren aus dem Jahr 2018, wobei der weitere Verfahrensfortgang auch von Umständen abhängt, die ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Verfahrensleitung liegen.
Die Fachkommission fordert im Bericht, dass diese Altfälle weiterhin mit hoher Priorität bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahrenscontrolling überprüft und bereits Massnahmen zur besseren Steuerung der laufenden Fälle eingeleitet.
Die Standeskommission hat die Konzession der Genossenschaft Schnee Horn für die Wasserentnahme aus dem Schwendebach angepasst. Für die Beschneiungsanlage beim Skilift Horn dürfen neu maximal 120 Liter Wasser pro Sekunde und 80'000 Kubikmeter pro Jahr entnommen werden. Die bisherige Konzession erlaubte maximal 60 Liter pro Sekunde und 30'000 Kubikmeter pro Jahr.
Die vorgeschriebene Restwassermenge im Schwendebach von 170 Litern pro Sekunde bleibt unverändert. Die Konzession gilt bis Ende 2050.
Mehr Behandlungen sollen ambulant erfolgen
Die Standeskommission verabschiedete den Standeskommissionsbeschluss über die Einschränkung der Kostenübernahme des Kantons bei bestimmten elektiven Eingriffen. Die Standeskommission verabschiedete eine Liste mit 18 Eingriffen, welche zusammen mit den Kantonen St. Gallen, Appenzell A.Rh. und Thurgau erarbeitet wurde und ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich ambulant zu erfolgen haben. Die kantonale Liste ergänzt die bereits schweizweit geltende Liste.










