Wie die Gemeinde Grub AR meldet, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 6. Juni 2023 der Anpassung des Entschädigungsreglements zugestimmt.
Dorfleben
Entsprechend verlangen die Gemeinden auch unterschiedlich viel für die Entsorgung des Abfalls. - keystone
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Die Entschädigung für die Mitarbeit von Einwohnenden in Behörden und Kommissionen beträgt gemäss aktuell geltendem Entschädigungsreglement 30 Franken pro Sitzung beziehungsweise 30 Franken pro Stunde (GPK und Wahlbüro).

Mit der Neuorganisation der Kommissionen per 1. Juni 2023 ist es dem Rat ein Anliegen, die Mitarbeit zeitgemäss zu entschädigen.

Mit Beschluss vom 6. Juni 2023 hat der Gemeinderat der Anpassung des Artikels 3 Absatz 2 zugestimmt.

Die Sitzungsgelder werden ausgerichtet

Für die Sitzungen der Geschäftsprüfungskommission, der Kommissionen und der Projektgruppen werden somit ab neuer Amtsdauer 2023 bis 2024 die Sitzungsgelder ausgerichtet.

Die Sitzungen bis zu einer Stunde betragen 45 Franken und die Sitzungen bis zwei Stunden betragen 90 Franken.

Die Sitzungen von zwei bis drei Stunden betragen 130 Franken und die Sitzungen über vier Stunden 180 Franken.

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