Gemeinderat stellt Weichen für zukunftsfähige Organisation
Der Gemeinderat Wolfhaldens hat die Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden des obligatorischen Referendums vom 14. Juni 2026 verabschiedet.

Wie die Gemeinde Wolfhalden mitteilt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. März 2026 die teilrevidierte Gemeindeordnung genehmigt und diese zuhanden des obligatorischen Referendums vom 14. Juni 2026 verabschiedet.
In der zur Abstimmung gelangenden Version sind nebst den übergeordneten Vorgaben, auch die aufgrund der Mitwirkung vom Gemeinderat beschlossenen Anpassungen berücksichtigt.
Hin zu einer zukunftsfähigen und zeitgemässen Organisation
Die Gemeinde Wolfhalden legt damit die Weichen für eine zukunftsfähige und zeitgemässe Organisation.
Nebst Anpassungen an die übergeordnete Gesetzgebung strebt der Gemeinderat im Wesentlichen eine Reduktion der Gemeinderatsmitglieder von sieben auf fünf Mitglieder an. Demzufolge wird auch die Beschlussfähigkeit im Rat angepasst.
Ausserdem soll das Amt des Gemeindepräsidiums neu im Hauptamt und nicht mehr im Nebenamt ausgeführt werden.
Auch das Erbschaftswesen wird vereinfacht
Allgemeinverbindliche Reglemente der Gemeinde werden neu nicht mehr dem obligatorischen, sondern dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Volksdiskussion / Vernehmlassung wird vereinfacht und nur noch als Vernehmlassung dargestellt.
Die Durchführung einer Wahlversammlung zur Findung von kandidierenden Behördenmitgliedern wird gemäss übergeordneter Gesetzgebung gestrichen. Dafür wird neu die Informationsveranstaltung im Regelwerk berücksichtigt.
Zur Vereinfachung von Zusammenarbeiten im Erbschaftswesen wird ein entsprechender Artikel mitaufgenommen. Ausserdem wird davon abgesehen, zukünftig das Revisionsunternehmen nach sechs Jahren wechseln zu müssen, nur weil es die Gemeindeordnung so vorsieht.
Info-Veranstaltung am 26. Mai
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass eine moderne, zeitgemässe Organisationsform die Gemeinde Wolfhalden vorwärtsbringt. Mit ihrem Ja unterstützt die stimmberechtigte Bevölkerung diese Weiterentwicklung.
Die Abstimmungsvorlage wird am 26. Mai 2026, um 19.30 Uhr, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Gemeindesaal des Gasthauses Krone ausführlich vorgestellt und erläutert.
Dabei erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Einblick zu den Hintergründen, Zielen und Auswirkungen der Vorlage. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.









