Bühler

    Bühler erneuert den Vertrag mit der BDO AG

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    Appenzell,

    Wie die Gemeinde Bühler schreibt, hat sie für die Prüfung der Jahresrechnung nochmals die BDO AG beauftragt.

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    Ein Terminkalender mit Kugelschreiber. (Symbolbild) - Pixabay

    Die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist in Artikel 23 des Gemeindegesetzes das Kantons Appenzell Ausserrhoden umschrieben.

    Demnach prüft die GPK die Gemeinderechnung nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes sowie die Geschäftsprüfung des Gemeinderates und der gesamten Gemeindeverwaltung.

    Gemäss Artikel 38 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden zieht die GPK für die Prüfung der Jahresrechnung ein anerkanntes Revisionsunternehmen bei.

    Die BDO AG wird die Prüfung erneut durchführen

    Mit der Prüfung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Bühler wurde die BDO AG beauftragt.

    Sie hat bereits in den letzten Jahren die Prüfung der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Bühler vorgenommen.

    Die GPK sowie der Gemeinderat verlängern die Zusammenarbeit mit der BDO AG.

    In der jetzigen Situation mit den personellen Wechseln in der operativen Ebene ist eine Konstanz mit der BDO AG sehr willkommen.

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