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Appenzell Innerrhoden: Zielstrasse wird instand gesetzt

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Appenzell,

Wie der Kanton Appenzell Innerrhoden mitteilt, ist die Zielstrasse ab 8. Mai bis 7. Juni 2023 im Abschnitt Blattenheimatstrasse – Landsgemeindeplatz gesperrt.

Appenzell Innerrhoden
Appenzell Innerrhoden hat die Abstimmungsergebnisse angepasst, weil rund 100 Stimmen irrtümlich einer anderen Abstimmung zugewiesen wurden. (Archivbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Zielstrasse im Abschnitt Blattenheimatstrasse – Landsgemeindeplatz ist in einem baulich schlechten Zustand. Sie muss deshalb instand gesetzt werden.

Am Montag, 8. Mai 2023, starten die Bauarbeiten und dauern bis zum 7. Juni 2023.

Die Instandstellung der Zielstrasse erfolgt koordiniert mit den Umgebungsarbeiten des Neubaus an der Blattenheimatstrasse 1a bis 1g.

Sicherheit der Fussgänger

Gleichzeitig wird mit der Sanierung die bereits bewilligte Trottoirüberfahrt Blattenheimatstrasse-Zielstrasse realisiert.

Damit wird neu ein sogenanntes Eingangstor gemäss Dorfentwicklungskonzept für die bestehende T30-Zone realisiert.

Mit dieser Massnahme wird zudem die Sicherheit der Fussgänger erhöht.

Der Fuss- und Veloverkehr wird umgeleitet

Während der Sperrung der Zielstrasse erfolgt die Zu- und Wegfahrt zum Landsgemeindeplatz respektive zur Markgasse sowie zum Schmäuslemarkt über die Hauptgasse auf Höhe des Einlenkers Kronengarten.

Damit werden grössere Umleitungen vermieden und alle Verkehrsbeziehungen können während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden.

Aufgrund der Strassensperrung kann die Bauzeit auf vier Wochen reduziert werden. Der Fuss- und Veloverkehr wird während der Bauzeit ebenfalls umgeleitet.

Die Sanierungsarbeiten wurden im freihändigen Verfahren an die Koch AG für rund 200'000 Franken vergeben.

Einschränkungen werden möglichst gering gehalten

Die Bauführung wird durch die Süss und Partner AG wahrgenommen. Für das Bauvorhaben ist kein Landerwerb erforderlich.

Das Landesbauamt, die Bauleitung und die Bauunternehmung setzen alles daran, die Einschränkungen möglichst gering zu halten.

Die betroffene Anwohnerschaft sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.

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