Ab Montag, 29. März 2021, können sich impfwillige Personen für die Impfung registrieren lassen.
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Eine Person mit einer Spritze gegen das Coronavirus. (Symbolbild) - dpa
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Mit den für die kommenden Monate in Aussicht gestellten grösseren Impfstoffmengen wird der Kanton Zürich nach Ostern die regionalen COVID-19-Impfzentren in Betrieb nehmen. Am 29. März 2021 wird ein Anmeldeportal aufgeschaltet, über das sich Impfwillige für eine COVID-19-Impfung registrieren können.

Eröffnung Impfzentren

Ab dem 6. April 2021 werden die Impfzentren gestaffelt ihren Betrieb aufnehmen. Die Impfzentren werden ihre Kapazität am verfügbaren Impfstoff ausrichten.

Standort Winterthur: Rieter-Areal Töss

Eröffnung: 6. April 2021

Kapazität: 1‘000 – 2‘000

Anmeldeportal

Ab Montag, 29. März 2021 wird auf www.zh.ch/coronaimpfung ein Anmeldeportal zur Verfügung stehen, über welches sich impfwillige Personen für die Impfung registrieren können. Die Anmeldung für den Impftermin erfolgt in zwei Schritten.

Der erste Schritt ist die Registrierung mit der Erfassung der persönlichen Daten und der Beantwortung medizinischer Fragen. Der zweite Schritt ist die Buchung der beiden Impftermine und die Auswahl des Impforts. Dieser kann erst erfolgen, wenn die jeweilige Priorisierungsgruppe für die Terminbuchung freigegeben wurde.

Personen mit Vorerkrankungen wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Damit sich die Personen mit Vorerkrankungen im Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest ihres behandelnden Arztes mitbringen. Ende März/Anfang April haben weitere 500 Hausärzte ein Kontingent von 100 Impfdosen erhalten. Hausarztpraxen werden je nach Verfügbarkeit auch in den kommenden Monaten mit Impfstoff beliefert werden.

Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich ab dem 29. März 2021 telefonisch via Impfhotline (0848 33 66 11) für eine Impfung anmelden. Für die Registrierung wird die Krankenversicherungskarte benötigt.

Sechsstelliger Code als Eintrittsticket

Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Impfwilligen einen sechsstelligen persönlichen Code, bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Diesen benötigen sie für alle weiteren Schritte des Impfprozesses, insbesondere muss er auch an die zwei Impftermine mitgebracht werden. Ohne Vorweisen dieses Codes ist keine Impfung möglich.

Für die Impfung im Impfzentrum müssen die Impfwilligen ausserdem ihren amtlichen Ausweis, ihre Krankenversicherungskarte und allfällige Zusatzunterlagen wie ein ärztliches Attest mitnehmen. Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.

Freischaltung von Impfterminen nach Priorisierungsgruppen

Die Vergabe der Impftermine erfolgt in der Reihenfolge der vom BAG vorgegebenen Priorisierungsgruppen. Das heisst, dass Personen ab 75 Jahren nach der Registration direkt auch einen Impftermin buchen können.

Für Personen ab 65 Jahren wird die Terminbuchung möglich sein, sobald ein Grossteil der Personen ab 75 Jahren geimpft ist. Gemäss der aktuellen Planung wird das noch im April möglich sein. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Impfquote werden anschliessend die weiteren Impfgruppen schrittweise für eine Terminbuchung freigeschaltet.

Das Gesundheitspersonal wird voraussichtlich gegen Ende April Termine buchen können und die breite Bevölkerung ab Mai. Die Gesundheitsdirektion wird die Zürcherinnen und Zürcher auf der Webseite, durch die Medien und über die App Alertswiss informieren, wenn eine neue Impfgruppe für die Terminbuchung freigeschaltet wird.

Ab Mai: Apotheken als weiterer Impfkanal

Über den ganzen Kanton verteilt werden rund 150 Apotheken die COVID-19-Impfung verabreichen. Der Impfkanal der Apotheken wird voraussichtlich ab Mai geöffnet. Die Terminbuchung erfolgt ebenfalls über das Anmeldeportal des Kantons Zürich.

Alle Informationen rund um die COVID-19-Impfung im Kanton Zürich werden laufend unter www.zh.ch/coronaimpfung aufgeschaltet.

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