Niederwil AG mahnt zur Rücksicht auf den Winterdienst
Wie die Gemeinde Niederwil AG schreibt, sind alle Einwohner angehalten, dem Winterdienst in den kalten Monaten die ungehinderte Arbeit zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate werden die Motorfahrzeugbesitzer ersucht, ihre Fahrzeuge nicht entlang der öffentlichen Strassen und nicht auf öffentlichen Plätzen zu parkieren.
Die Winterdienstarbeiten werden dadurch erheblich erschwert oder gar verunmöglicht. Es besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt die Haftpflicht für solche Schäden ab.