In Oberstammheim findet die Erneuerungswahl des Notars statt
In Oberstammheim wurde der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 13. Februar 2022 angesetzt.

Wie die Gemeinde Oberstammheim informiert, wurde der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen eines Notars des Notariatskreises Stammheim für die Amtsdauer 2022 bis 2026 durch den Gemeinderat auf Sonntag, 13. Februar 2022, angesetzt.
Wählbar sind im Kanton Zürich wohnhafte Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis besitzen (§ 10 des Notariatsgesetzes vom 9. Juni 1985). Wahlberechtigt sind Schweizer mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Stammheim.
Wahlvorschläge gemäss § 49 GPR sind vom Datum der Anordnung an bis spätestens Mittwoch, 20. Oktober 2021 einzureichen.
Veröffentlichung der provisorischen Wahlvorschläge
Die Veröffentlichung der provisorischen Wahlvorschläge mit Ansetzung einer Frist von sieben Tagen für die Ergänzung, Änderung oder den Rückzug der Vorschläge (§ 53 GPR) erfolgt am Freitag, 5. November 2021 in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Stammheim.
Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat Stammheim als wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt.
In den übrigen Fällen wird die Urnenwahl durchgeführt. Die Publikation einer stillen Wahl erfolgt am Freitag, 17. Dezember 2021 in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Stammheim.