In Benken ZH werden die Steuererklärungsformulare versendet
Wie die Gemeinde Benken ZH mitteilt, werden die Steuererklärungsformulare bis zum 31. Januar 2023 zugestellt. Die Steuererklärung ist bis 31. März einzureichen.

Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2022 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert.
Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt vom 6. Januar 2023 veröffentlicht.
Das Gemeindesteueramt wird die Steuererklärungsformulare bis zum 31. Januar 2023 zustellen.
Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde verlangen.
Man kann eine Fristerstreckung beantragen
Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2023 einzureichen.
Sollte man aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so wird man gebeten, vor Ablauf dieser Frist beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen.
Das Steueramt steht für ergänzende Fragen zur Verfügung.