Feuerbach setzt ein neues kommunales Schutzobjekt fest
Wie die Gemeinde Feuerthalen mitteilt, wurde die Liegenschaft an der Scheibenäckerstrasse aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen.

Die Liegenschaft an der Scheibenäckerstrasse wurde als kommunales Schutzobjekt festgesetzt und damit aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Feuerthalen entlassen.
Der Gemeinderat hat am 19. Juni 2023, gestützt auf § 203 Absatz 1 und § 213 Planungs- und Baugesetz (PBG), den verwaltungsrechtlichen Vertrag gemäss § 205 genehmigt, mit dem die Liegenschaft Versicherungsnummer 691, Kategorialnummer 1860, an der Scheibenäckerstrasse als kommunales Schutzobjekt festgesetzt wird.
Gleichzeitig wird die Liegenschaft, Versicherungsnummer 691, Kategorialnummer 1860, Scheibenäckerstrasse, gemäss § 203 PBG aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen.
Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann eingesehen werden
Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Feuerthalen eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig
Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.






