Aufhebung des Kaminfegermonopols
Im Kanton Thurgau sind die Tage des Kaminfegermonopols gezählt.

Im Kanton Thurgau sind die Tage des Kaminfegermonopols gezählt. Der Grosse Rat hat entschieden, dass der Kaminfegerdienst liberalisiert werden soll und somit der jeweilige Hauseigentümer selbst bestimmen kann, wer seine wärmetechnischen Anlagen reinigen und unterhalten soll.
Ohne Monopol ist der Eigentümer selbst für die Einhaltung der Wartungsintervalle zuständig. Die Fristen für die Kontrolle und Reinigung der Feuerungsanlagen werden dabei noch immer von der kantonalen Feuerversicherung vorgegeben.
Dass diese Fristen nicht überschritten werden, liegt nun in der Eigenverantwortung der Besitzer. Sollte es wegen verschmutzter Feuerungsanlagen zu Schäden oder Bränden kommen, müssen die Reinigungen belegt werden können.