Wie die Stadt Altstätten mitteilt, sollen die Eigentümer ihre Hecken und Sträucher neben den Strassen auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.
Die Gemeinde Altstätten (SG).
Die Gemeinde Altstätten (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Damit die Strassen für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlich bleiben, bittet die Stadt Eigentümer Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Der regelmässige Schnitt von Bäumen und Stauden entlang der Strassen erlaubt Fussgängern, Autofahrern und Velofahrern die Strasse gut zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus pflegt der jährliche Rückschnitt Sträucher und Bäume und schützt vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer können bei Schäden oder Unfällen durch sichtbehindernde Pflanzen verantwortlich gemacht werden.

Auch haben Nachbarn das Recht, überhängende Äste und eindringende Wurzeln zu kappen, sofern sie das Eigentum schädigen und auf Einwand hin nicht innert kürzlicher Zeit gestutzt werden.

Sichtwinkel sind zu beachten

Für Hecken, Zierbäume und Sträucher bis zu einer Höhe von 1,8 Meter gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 60 Zentimetern zur Strasse. Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten.

Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen zeigt das Merkblatt «Abstände Strassen, Mauern und Pflanzen».

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