Wie die Gemeinde Eichberg verkündet, sind Sömmerungsvorschriften für Auftrieb von Vieh auf Alpen und Weiden weitgehend identisch mit denjenigen vom Jahr 2022.
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Der Verband sucht nach Lösungen für das Problem.. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen.

Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.

Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD online innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden.

Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).

Meldepflicht gilt auch für Schweine und Pferde

Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls online oder mittels einer Karte gemeldet werden.

Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben.

Was die Pferde betrifft, muss der Equideneigentümer die Standortveränderung online auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.

Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank Amicus die Adresse der Alp ein.

Sömmerung in Vorarlberg

Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen.

Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht.

Die Vorschriften können auf den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten eingesehen werden, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen angefordert oder online abgerufen werden.

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