Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. Juni 2022 den Finanzplan 2023 bis 2026 mit einem Überblick über die laufenden Ausgaben und Einnahmen erstellt.
Die Gemeindeverwaltung Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Finanzplanung dient dem Gemeinderat primär als Führungsinstrument. Der Finanzplan ist kein Mehrjahresbudget. Ihm kommt im Gegensatz zum Budget keine verpflichtende oder ermächtigte Wirkung zu.

Er soll lediglich zeigen, wie sich der Gemeindehaushalt nach aktuellem Kenntnisstand entwi­ckeln wird. Darin werden die Prognosen der Erfolgsrechnung, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Vorgaben der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinden in einem Einheitsplan zusammengefasst.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. Juni 2022 den Finanzplan 2023–2026 erstellt. Er enthält einen Überblick über die laufenden Ausgaben und Einnahmen, eine Zusammenstellung der Investitionsvorhaben, eine Schätzung des Finanzbedarfs sowie eine Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten.

Finanzplan lässt Defizit erwarten

Der Finanzplan 2023 bis 2026 zeigt für das Jahr 2023 einen Fehlbetrag in der Erfolgsrechnung von 2,58 Millionen Franken. Im Jahr 2024 wird die Jahresrechnung mit einem Defizit von rund 3 Millionen Franken abschliessen und in den beiden folgenden Jahren sind Defizite von rund 2,3 Millionen Franken beziehungsweise 2,1 Millionen Franken zu erwarten.

Für die Planung wird in den kommenden zwei Jahren mit einer Teuerung von gesamthaft 5 Prozent gerechnet. Im Weiteren rechnet der Gemeinderat für die Folgejahre mit einer Zuwachsrate der einfachen Steuer von 2,5 Prozent.

Der Gemeinderat hatte sich das Legislaturziel gesetzt, den Steuerfuss in dieser Amtsdauer möglichst auf 102 Prozent zu halten. Eine Erhöhung wäre frühestens ab 2023 ins Auge zu fassen.

Dank der konsequenten Finanzstrategie in den vergangenen Jahren und vollständiger Abtragung der Verschuldung ist es möglich, das gefasste Legislaturziel einzuhalten. In den kommenden Jahren sind jedoch weiterhin Bezüge aus dem Eigenkapital notwendig.

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