Auenstrasse wird saniert und zur Tempo-30-Zone

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Rheintal,

Die Gemeinde Oberriet plant die gestalterische Aufwertung der Auen- und Hofwaldstrasse in Kriessern. Neben einer neuen Oberfläche ist Tempo 30 vorgesehen.

Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Ortseinfahrt Rheinstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Oberriet berichtet, weist die Auenstrasse aufgrund zahlreicher baulicher Eingriffe der vergangenen Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild auf. Durch den Bau neuer Werkleitungen sowie Anpassungen an Einmündungen wurden seitliche Einengungen verändert oder zurückgebaut.

Auch ehemals vorhandene vertikale Versätze (Schwellen) mussten infolge von Schäden und Lärmemissionen entfernt werden. Um die Strasse wieder in einen gestalterisch kohärenten Zustand zu versetzen und gleichzeitig die Sicherheit sowie den Komfort für den Fuss- und Veloverkehr zu erhöhen, beabsichtigt die Politische Gemeinde Oberriet, die Oberfläche der Auenstrasse zu sanieren und gestalterisch aufzuwerten.

Dabei sollen die grundlegenden Gestaltungsprinzipien definiert und verbindliche Gestaltungselemente festgelegt werden, ohne die Funktionalität der Strasse einzuschränken.

Verkehrsberuhigung geplant

Ergänzend zur baulichen Aufwertung ist die Einführung einer Tempo‑30‑Zone vorgesehen, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Das Projektgebiet umfasst die Auenstrasse sowie die Hofwaldstrasse, welche im Süden an die Alte Rheinstrasse und im Norden an die Unterdorfstrasse anschliesst.

Die Projekt- und Planunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Ta­gen, das heisst vom Montag, 23. Februar 2026 bis zum Dienstag, 24. März 2026, im Rathaus Oberriet zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können online eingesehen werden.

Gegen das oben erwähnte Strassenprojekt sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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